für die Pressekonferenz des Lokalkomitees «Ja zum Schutz vor Hass» Basel-Stadt

Homophobie manifestiert sich regelmässig auf öffentlichen Plätzen die als Treffpunkt von Schwulen bekannt sind. Der Schützenmattpark ist in Basel der bekannteste. Täter sind meist junge Männer. Das Spektrum der homophoben Manifestationen geht von Provokationen mit Beleidigungen und Abwertungen bis hin zu massiver physischer Gewalt.  Diese Manifestationen treten seit Jahrzehnten konsistent, in Intervallen auf.

Eine Verhandlung vor dem Appellationsgericht BS am 06.12.2019 zu einer Gewalttat aus dem Jahre 2015 zeigte ein deutliches Bild:
Potentielle Täter suchen die Konfrontation gezielt, um sich Luft zu verschaffen für ein diffuses Gefühl von Hass auf Männer, die sie für Schwul halten.

Rechtliche Grundlagen schaffen gesellschaftliche Leitplanken. In diesem Sinne würde die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um «sexuelle Orientierung» vorbeugend wirken.

Download als PDF.Datei

Die Verhandlung betraf eine Gewalttat vom Juni 2015. Ursprünglich waren vier Täter verurteilt. Drei wegen der eigentlichen Gewalttat. Ein vierter wegen «psychischer Gehilfenschaft». Der vierte, wegen «psychischer Gehilfenschaft» Verurteilte, bestritt diese. Die Verhandlung vor dem Appellationsgericht vom 06.12.2019 rollte den Fall nochmals auf. Der in erster Instanz Verurteilte, wurde in der Folge freigesprochen.
Laut Urteilsbegründung, ist die Erfüllung der psychischen Gehilfenschaft sehr hochschwellig und nicht nur durch blosses Nicht-Entfernen oder Nicht-Distanzieren vom Tatort zu erfüllen…

Die Verhandlung am 06.12.2019 zeigte klar, dass die vier Täter sich vorsätzlich zum Schützenmattpark begaben, da sie wussten, dass sich dort oft Schwule aufhalten, die sie „aufzumischen“ wollten…