Sicheres Outdoor-Cruising

Bei diesem Thema steht an erster Stelle:

– safer sex! – Siehe https://www.lovelife.ch/de/safer-sex/ 

 

Angriffe / Belästigungen beim cruising

Leider kann es beim Cruising im Park, der Klappe oder anderen Cruising Plätzen auch zu Übergriffen kommen.

 

Wenn ich angegriffen werde:

Auf mich aufmerksam machen, um Hilfe rufen, schreien, sich selber aber auf Notwehr beschränken.

Tipp: Auf jedem Polizeiposten sind gratis Taschenalarmgeräte erhältlich. Anwendung: Auslösen und Alarmgerät fortwerfen.

 

Sofort über den Polizeinotruf 117 Hilfe anfordern!

 

 

Belästigungen – Wenn ich beim Cruisen „aufgemischt“ werde:
Die Täter resolut zurückweisen! Die Erfahrung lehrt: Selbstsicheres Auftreten schreckt die Akteure meist ab. Vermeide es aber zurück zu provozieren.

 

Nach einem Übergriff:

Die Polizei nimmt körperliche Gewalt sehr ernst und setzt alles daran, die Täter möglichst rasch zu fassen, denn ein schneller Fahndungserfolg ist präventiv wirksam!

Damit die Täter gefasst werden können ist folgendes wichtig:

  • Merke dir die Fluchtrichtung und das Signalement der Täter und gib diese Information bereits bei der Meldung an die Polizei sofort weiter.
  • Nach einem körperlichen Übergriff sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten!
  • Wichtig: Keine Kleider wechseln, sich nicht waschen, keine Spuren am Körper beseitigen. Die Polizei benötigt diese Spuren (enthält DNA des Täters) für die Ermittlungsarbeit.

 

FAQ:

Muss ich mich bei einer Anzeige nach einem Übergriff als homosexuell deklarieren?

Antwort: Es gibt zwei Arten von Übergriffen:

1. Klar homophob motivierte Übergriffe (Hate Crimes): In diesem Falle lohnt es sich, sich als homosexuell zu deklarieren, und dieses als Ursache für den Überfall zu beschreiben, da die Tatsache eines Hate Crimes vom Gericht in die Urteilsbildung einbezogen und entsprechend gewichtet wird.

2. Einfache oder schwere Körperverletzung ohne homophob motivierten Hintergrund:
In diesem Fall ist es nicht notwendig sich als homosexuell zu deklarieren.

Beim erstatten der Anzeige muss der Sachverhalt geschildert werden. (Was, zu welcher Zeit an, welchem Ort passiert ist.)

Priorität hat, dass nach einem Übergriff Anzeige erstattet wird!

Würde sich ein Opfer nicht trauen, Anzeige zu erstatten, wenn es sich bei der Polizei als homosexuell zu erkennen geben muss, so kann die Anzeige auch “neutral” erfolgen. In dem Fall wird wie bei Punkt 2 nur geschildert, was zu welcher Zeit, an welchem Ort passiert ist.

Tipp: Die Polizei braucht nicht zu wissen, weshalb Du nachts um 02:16 Uhr im Schützenmattpark warst.

 

Wer steht mir als Opfer beiseite?

Antwort: Die Opferhilfe
Anspruch auf Opferhilfe hat, wer durch eine Straftat unmittelbar körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe begleitet durch das Strafverfahren oder leistet spezifische Beratung.

Wichtig: Eine Anzeige ist nicht Voraussetzung für die Ansprüche nach OHG (Opferhilfegesetz). Die Opferhilfe berät auch, wenn jemand keine Anzeige machen will und/oder es noch nicht weiss. Die Opferhilfe hilft bei der Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen nach OHG sowie von Entschädigung und Genugtuung. Bei Bedarf vermitteln und finanzieren sie Fachpersonen wie AnwältInnen und TherapeutInnen usw.

Die Opferhilfe untersteht dabei einer strengen Schweigepflichtsregelung und die Beratung ist kostenlos. Wer von einer Gewalttat betroffen ist, hat Anspruch auf eine vorurteilsfreie Beratung.

Ausführliche Merkblätter stehen unter
https://www.opferhilfe-beiderbasel.ch/de/dokumente.html
zum Download bereit.

 

Menschen in Not finden auch auf der Seite der Staatsanwaltschaft weitere detaillierte Informationen.

 

Erfährt der Täter wer ihn angezeigt hat?
Antwort: Ja, wenn ein Strafverfahren eröffnet wird hat der Anwalt des Täters das Recht zur Akteneinsicht. (Parteiöffentlichkeit)

 

   Druckversion des Ratgebers

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