Name und Zweck
Art. 1 Unter der Bezeichnung „habs queer basel“ (Kurzbezeichnung: habs) besteht mit Sitz in Basel ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2 Der Verein ist eine Plattform für bestehende und neue Projekte und der Arbeit für Menschen aller Geschlechtsidentitäten, sexuellen Orientierungen und jeglichen biologischen Geschlechts.
Art. 3 Der Verein bietet Infrastruktur und Dienstleistung an. Damit fördert er die queere Kultur und Aktionen. Die habs queer basel ist nationalen Dachverbänden (insbesondere “Pink Cross”, “LOS”, “TGNS”), dem internationalen Dachverband „ILGA“, sowie den lokalen und nationalen AIDS-Hilfen angeschlossen. Der Verein kann weiteren Organisationen, die vergleichbare Interessen fördern, beitreten.
Mitgliedschaft
Art. 4
4.1 Mitglied kann jede natürliche Person werden. Juristische Personen können Mitglied werden, falls sie sich für queere Belange gemäss Leitbild einsetzen.
4.2 Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Er kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern. Der/die Betroffene kann gegen den Entscheid bei der Vereinsversammlung Einsprache erheben. Die Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung.
4.3. Der ordentliche jährliche Beitrag und der Beitrag für Schüler, Lehrlinge, Studenten und Nichtverdienende werden von der Vereinsversammlung festgesetzt. Der Beitrag kann nach Rücksprache mit dem Vorstandreduziert werden.
Vereinsversammlung
Art. 5
5.1 Die Vereinsversammlung bildet das oberste Organ des Vereins und wird in der Regel im Januar durch den Vorstand einberufen. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
5.2 Ausserordentliche Vereinsversammlungen werden vom Vorstand oder auf Verlangen eines Zehntels aller Mitglieder einberufen.
5.3 Die Vereinsversammlung beschliesst über:
- Den Jahresbericht des Vorstandes;
- Die Jahresrechnung;
- Die Abnahme des Revisorenberichtes;
- Die Höhe des Mitgliederbeitrags;
- Die Wahl des Vorstandes;
- Die Wahl der Rechnungsrevisoren;
- Die Wahl der Delegierten zu Organisationen, in welchen der Verein Mitglied ist;
- Die Statuten;
- Die im Vorstand abgelehnten Mitgliedschaften;
- Das Jahresbudget;
- Weitere ihr vom Vorstand vorgelegte Geschäfte.
5.4 Die Vereinsversammlung kann nur über traktandierte Geschäfte beschliessen.
5.5 Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit des Vereinsvorstandes.
5.6 Alle Mitglieder in der Vereinsversammlung haben das gleiche Stimmrecht. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen gefasst.
5.7 Interessenten und Gäste können ohne Stimmrecht an der Vereinsversammlung teilnehmen.
Vorstand und Revisoren
Art. 6
6.1 Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen. Der Vorstand organisiert sich selbst.
6.2 Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins und ist Ansprech- und Koordinationsstelle für neue Projekte. Je zwei Vorstandsmitglieder sind berechtigt zusammen den Verein nach aussen zu vertreten. Der Vorstand legt der Vereinsversammlung jährlich Tätigkeitsbericht sowie Rechnung und Budget vor.
6.3 Die Rechnungsrevisoren prüfen die Buchhaltung und legen der Vereinsversammlung Bericht und Antrag auf Abnahme der Jahresrechnung vor.
Haftung
Art. 7 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Vereinsversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Das Vereinsvermögen geht an eine Organisation mit ähnlichem Zweck über.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 28.03.1974 angenommen und am 19.01.1995, 19.02.1998, 06.02.2007, 21. März 2017 sowie am 20.03.2018 geändert.
Basel, den 20.03.2018 Der Tagespräsident: Ueli Tschamper Die Protokollführerin: Sara Savona