Nach einer Anfrage der habs an Bundesrätin Simonetta Sommaruga antwortete diese mit einem Brief und ging auf die Behandlung von Asylgesuchen von LGBTI ein.

Vor der Pride in Zürich 2012 ist die habs am 4. Juni 2012 auf Bundesrätin Sommaruga zugegangen, die in Zürich zum Thema Menschenrechte sprechen wollte. Konkret erhofften wir uns von ihr eine Antwort auf die Frage, ob sie, respektive ihre Behörde (das Bundesamt für Migration) der Auffassung ist, es sei mit den Menschenrechten vereinbar, die eigene sexuelle Orientung dauerhaft verstecken zu müssen, um der Gefahr von Verfolgung, Hass und ggf. Exekution zu entgehen. 

Auf unsere Nachfrage erhielten wir als Antwort von Bundesrätin Sommaruga folgendes Schreiben. Unter anderem heisst es darin: „Das BFM ist bei der Gesuchsprüfung von LGBTI in letzter Zeit dazu übergegangen, deren Recht auf Selbstbestimmung stärker zu gewichten und die frühere Praxis insoweit anzupassen, als es von einer Person in aller Regel nicht mehr verlangt wird, sich im Heimatstaat in einer bestimmten Weise zu verhalten, um sich einer Verfolgung zu entziehen. Die Behörden legen Wert darauf, bei der Behandlung der Asylgesuche dieser Personen den menschenrechtlichen Aspekten Rechnung zu tragen. Die entsprechenden Arbeiten sind Teil einer dynamischen Praxisentwicklung und noch nicht abgeschlossen.“

Es gilt, die Praxis weiter zu beobachten! Wir sind hoffnungsfroh.