Medienmitteilung

Für Minderheiten wie Lesbian, Gay, Bi, Trans, Queer-Menschen ist der Minderheitenschutz, den die Menschenrechte gewährleisten, zentral!

Die Organisation «habs queer basel» setzt sich seit 1972 für die Rechte von LGBTQ-Minderheiten ein. Damit in der Schweiz ein wirksamer Minderheitenschutz bestehen bleibt, braucht es eine Ablehnung der trügerischen Selbstbestimmungsinitiative. Für dieses Ziel wurden wir Partner der «Allianz der Zivilgesellschaft/Schutzfaktor M». (www.sbi-nein.ch)

«habs queer basel» empfehlen ein NEIN zur trügerischen «Selbstbestimmungsinitiative» denn:

  • Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt einzelne Menschen vor der Willkür des Staates und Minderheiten vor der Willkür einer Mehrheit. In der Schweiz kann eine Mehrheit der Stimmberechtigten jederzeit die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte für eine Minderheit der Bevölkerung beschneiden oder entfernen. Und das Parlament kann Gesetze beschliessen, welche die Grundrechte verletzen. Die Europäische Menschenrechts-konvention (EMRK), ist eine Rückversicherung für uns. Sie garantiert einen Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf.
  • Die aktuelle, vom rechten Populismus geprägte politische Tendenz, gibt überwunden geglaubten homophoben und patriarchalen Ideen und Ideologien erneut eine Stimme; für uns LGBTQ-Menschen eine potentielle Gefahr. Wir sind auf den Schutz durch die Menschenrechte angewiesen.
  • Wenn die Schweiz auf Minderheitenschutz durch die EMRK verzichten würde, wäre das ein schlechtes Signal an Europa.
  • LGBTQ-Rechte sind Menschenrechte!

Parole von «habs queer basel» für die Abstimmung vom 25. November 2018:

NEIN zur Volksinitiative
«Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»!

Basel den 24. Oktober 2018
habs queer basel

Medienkontakt

Thomas Huber Mitglied des Vorstandes