Medienmitteilung: Die CVP-Ehe-Initiative verletzt den Grundsatz der Einheit der Materie. 

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Basel, Montag, 08. Februar 2016

Eine unfaire Abstimmung

Am 28. Februar 2016 stimmen wir über die CVP-Ehe-Initiative ab.
Diese stellt zwei Fragen zu grundverschiedenen Themen und verletzt deshalb den Grundsatz der Einheit der Materie.

Die CVP-Ehe-Initiative verletzt den Grundsatz der Einheit der Materie.
[Art 194 BV].

Die Initiative stellt dem Stimmbürger zwei grundverschiedene Fragen:

1. Wollen Sie die Steuerrechtliche Änderung (Thema Heiratsstrafe) annehmen?

2. Wollen Sie ein Verbot der „Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“ in die Verfassung schreiben?

Der Stimmbürger hat aber nur die Möglichkeit das Gesamtpacket anzunehmen oder abzulehnen.

Mit einem Verbot der „Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“  verbaut die CVP-Initiative gesellschaftspolitische Fortschritte und diskriminiert alle Menschen mit anderer sexueller Orientierung!

ENTWICKLUNG DER
„EHE FÜR GELICHGESCHLECHTLICHE PAARE“ IN EUROPA

Zurzeit können Homosexuelle in folgenden Ländern der EU die Ehe eingehen:
In Holland, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Slowenien, Finnland, Großbritannien, Irland.

Ein Verbot der „Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“ schrieb 2013 Kroatien in die Verfassung, nachdem das Referendum das eine konservative Gruppe erhoben hatte, angenommen wurde.

ZUKUNFT IN DER SCHWEIZ

In der Schweiz würde eine Ehe-Definition mit der Einschränkung „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ in der Verfassung bewirken, dass gesellschaftspolitische Entwicklungen in diesem Bereich über Jahre oder Jahrzehnte blockiert wären.

GEMEINSAM WEITER

Deshalb kämpft ein überparteiliches Komitee, dem die politischen Parteien FDP, SP, Grüne und Grünliberalen sowie die NGO’s  „Pro Aequalitate“ und „Operation Libero“ angehören, unter dem Motto „Gemeinsam weiter“ gegen die CVP-Eheinitiative.

[„Pro Aequalitate“ ist ein Zusammenschluss von über 20 Organisationen aus dem Bereich «Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transmenschen und Intersexuellen» (LGBTI).]

INTEGRATION

In den letzten Jahren hat sich (gerade bei konservativen Kreisen) ein Konsens darüber breit gemacht, dass Minderheiten sich in der Gesellschaft integrieren sollen. Nun gibt es eine Minderheit die sich seit Jahren um ihre Integration bemüht – die LGBTI-Menschen. Da ist jetzt alles anders. Ein Teil ihres Wunsches zur Integration, soll jetzt durch ein Verbot in der Verfassung verhindert werden.

Die habs meinen, den Stimmbürgern sollten diese Tatsachen bewusst sein, wenn sie abstimmen.

Medienkontakt

Thomas Huber Mitglied des Vorstandes
T. 079 702 98 19 täglich von 13:00 bis 19:00

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