Gemeinsam mit PINK CROSS wendet sich die habs im Fall O. mit einem Offenen Brief an Bundesrätin Simonetta Sommaruga und an die Medien

Gemeinsam mit PINK CROSS wendet sich die habs mit einem Offenen Brief an Bundesrätin Simonetta Sommaruga und an die Medien. Bundesrätin Sommaruga zeichnet für das Bundesamt für Migration politisch verantwortlich, das im Sommer 2013 bestätigt hat, es sei rechtmässig, dem schwulen Flüchtling O. aus Nigeria in der Schweiz das Asyl zu verwehren. Wir bitten Sommaruga, sich dringend für die Wiedererwägung im Fall O. stark zu machen. Denn das Bundesamt für Migration fällt im Fall O. nicht nur hinter international anerkannte Asylpolitik zurück, sondern handelt zudem selbstwidersprüchlich. Wir sind enttäuscht, dass die Zusicherungen zur Asylpraxis, die Sommaruga uns 2012 schriftlich signalisierte, nicht ernst genommen wird.
Die habs und PINK CROSS bemängeln, dass die Argumentation des BFM in sich nicht schlüssig ist. „Es kann nicht angehen, dass eine Behörde behauptet, in Nigeria bestünde eine gewisse Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben, wenn dieselbe Behörde aus Angst um den auszuschaffenden Flüchtling O. diesem rät, seine Identität doch besser zu verleugnen. Dann glaubt die Behörde ja selbst nicht an diese Toleranz“ so Axel Schubert, ehemaliger Sprecher der habs, der heute bei der habs mit dem Fall O. betraut ist. Bastian Baumann, Geschäftsleiter von PINK CROSS doppelt nach: „Solch eine Praxis kann für O. verheerende Folgen haben, gerade da sich die rechtliche und gesellschaftspolitische Situation für Lesben und Schwule in Nigeria im letzten Jahr drastisch verschärft hat. Wir bitten Frau Bundesrätin Sommaruga dringend, diesen Umstand zu berücksichtigen.“


Im Offenen Schreiben hinterfragen wir zudem verschiedene Punkte in der gängigen Asylpraxis in Bezug auf LGBTI und weisen auf die sich verschlechterte Situation für LGBTI in Negeria hin. 

ZUM DOWNLOAD: Offener Brief von habs und PINK CROSS an Bundesrätin Simonetta Sommaruga vom 5.5.2014

ZUM DOWNLOAD: Medienmitteilung von habs und PINK CROSS vom 5.5.2014

ZUM DOWNLOAD: Antwortschreiben von Bundesrätin Simonetta Sommaruga vom 13.6.2012

Hintergrund

Vor der Pride in Zürich 2012 ist die habs am 4. Juni 2012 auf Bundesrätin Sommaruga zugegangen, die in Zürich zum Thema Menschenrechte sprechen wollte. Konkret erhofften wir uns von ihr damals eine Antwort auf die Frage, ob sie, respektive ihre Behörde (das Bundesamt für Migration) der Auffassung ist, es sei mit den Menschenrechten vereinbar, die eigene sexuelle Orientung dauerhaft verstecken zu müssen, um der Gefahr von Verfolgung, Hass und ggf. Exekution zu entgehen.

Auf unsere Nachfrage erhielten wir als Antwort von Bundesrätin Sommaruga folgendes Schreiben. Unter anderem heisst es darin: „Das BFM ist bei der Gesuchsprüfung von LGBTI in letzter Zeit dazu übergegangen, deren Recht auf Selbstbestimmung stärker zu gewichten und die frühere Praxis insoweit anzupassen, als es von einer Person in aller Regel nicht mehr verlangt wird, sich im Heimatstaat in einer bestimmten Weise zu verhalten, um sich einer Verfolgung zu entziehen. Die Behörden legen Wert darauf, bei der Behandlung der Asylgesuche dieser Personen den menschenrechtlichen Aspekten Rechnung zu tragen. Die entsprechenden Arbeiten sind Teil einer dynamischen Praxisentwicklung und noch nicht abgeschlossen.“


Link zum damaligen habs-Artikel vom 13.6.2012


Trotz dieser Worte von Frau Sommaruga wurde der Asylantrag von O. abgewiesen und das Bundesamt für Migration handelt im aktuellen Fall in klarem Widerspruch zu den damaligen Worten.