Am 13. Juni 2021 stimmen wir über das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» ab.
Ein Gesetz, welches massive Eingriffe in die verfassungsmässig und völkerrechtlich verankerten Grund- und Menschenrechte darstellt. 

  • Am 13. Juni 2021 kommt das PMT
    «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus»
    vor die Stimmbevölkerung.
  • Die vorgesehenen Präventivmassnahmen stellen massive Eingriffe in die verfassungsmässig und völkerrechtlich verankerten Grund- und Menschenrechte dar:
    • Die polizeilichen Kompetenzen welche dieses Gesetz verleiht, betreffen nicht Aufklärung und Verfolgung begangener Straftaten; sondern es sollen präventive Massnahmen gegen Menschen getroffen werden, welche der Nachrichtendienst oder die Polizei für «Gefährder_innen» hält.
    • Auf Antrag des Nachrichtendienstes (NDB) oder kommunaler Behörden, kann das Bundesamt für Polizei (fedpol) eine Reihe weitreichender Massnahmen gegen bescholtene Personen anordnen. Die Massnahmen können bereits an Kindern angewendet werden.
    • Massnahmen sind:
      Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen (Rayonverbote), Ausreiseverbote- und Beschränkungen, elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierungen sowie Eingrenzungen auf eine Liegenschaft (Hausarrest).
    • Der präventive Charakter der Massnahmen hat eine Umkehr der Beweislast zur Folge: Die Zielperson muss den unmöglichen Beweis erbringen, dass von ihr keine potentielle Gefahr ausgeht.
  • Das Argumentarium im Detail
  • Link zu Offenem Brief von Rechtsexpert_innen zum PMT

Standpunkt des habs-Vorstandes zum PMT

Die Erfahrung der Verfolgung homosexueller Menschen hat uns gelehrt, wie willkürlich eine Gesellschaft festlegt, ob Menschen eine «Bedrohung» darstellen. (Wer aus der „Norm“ fällt, oder politische Veränderungen anstrebt, kann ein Problem bekommen.)

Mit dem PMT würde eine in der Schweizer Rechtsordnung bisher unbekannte «Gefährlichkeitsvermutung» eingeführt. Basierend auf dem extrem unpräzisen Begriff des «terroristischen Gefährders» könnten weitreichende Beschränkungen von Grund- und Menschenrechten, ohne verfahrensrechtliche Garantien, gegen beschuldigte Menschen angeordnet werden.

Der habs-Vorstand ist der Meinung; Grund- und Menschenrechte sind hoch zu gewichten und empfiehlt deshalb das PMT abzulehnen.

→  NEIN zum Willkür-Paragraphen!